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GModG und BEG 2026: Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung gewinnt an Bedeutung

Veröffentlicht von:Uwe Schumann | Leitung Verbandsarbeit & Wissensmanagement
Am:20.08.2026
Lesezeit:10 Minuten
Moderne Mehrfamilienhäuser mit kontrollierter Wohnraumlüftung — Auslegung des Luftvolumenstroms nach DIN 1946-6

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, und die überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude verändern die Rahmenbedingungen für Neubau und Sanierung. Für Eigentümer, Bauherren, Planer und Fachhandwerker stellt sich deshalb die Frage: Welche Bedeutung hat die kontrollierte Wohnraumlüftung künftig für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Inanspruchnahme von Förderprogrammen?

Die kurze Antwort lautet: Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung werden zu einem noch wichtigeren Baustein moderner Gebäudekonzepte. Sie reduzieren Lüftungswärmeverluste, sichern den Feuchteschutz und können zur Erfüllung von Energieeffizienzanforderungen und förderrelevanten Kriterien beitragen.

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab. Bundestag und Bundesrat verabschiedeten das GModG im Juli 2026. Erste Regelungen sind seit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Weitere Änderungen folgen zeitlich gestaffelt.

Zu den wesentlichen Änderungen gehören:

  • Die bisherige einheitliche Vorgabe, beim Einbau einer Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, entfällt seit 29.07.26.
  • Für bestimmte Heizungsarten wird seit 29.07.26 eine stufenweise steigende sogenannte Bio-Treppe eingeführt.
  • Ab Januar 2027 werden Berechnungsverfahren, Referenzgebäude und Primärenergiefaktoren überarbeitet.
  • Das Nullemissionsgebäude wird ab 2028 für Neubauten der öffentlichen Hand und ab 2030 generell zum Neubaustandard.
  • Vorgaben zur Lebenszyklusbetrachtung, Gebäudeautomation und solaren Energiegewinnung werden ausgebaut.

Alte und neue Energiekennwerte lassen sich aufgrund veränderter Berechnungsgrundlagen ab 2027 dann nicht ohne Weiteres direkt miteinander vergleichen. Für konkrete Projekte ist daher eine individuelle energetische Planung erforderlich.

Welche Bedeutung hat das GModG für die Wohnraumlüftung?

Die kontrollierte Wohnraumlüftung wird in der neuen Systematik stärker berücksichtigt. Insbesondere Anlagen mit Wärmerückgewinnung senken den Energiebedarf eines Gebäudes , indem sie einen großen Teil der Wärme aus der Abluft auf die einströmende Außenluft übertragen.

Dadurch entstehen mehrere Vorteile:

  • kann Lüftungswärmeverluste reduzieren
  • kontinuierliche Außenluftzufuhr über das Lüftungssystem
  • Unterstützung des kontrollierten Luftaustauschs und Feuchtigkeitsabtransports
  • kann zum Feuchteschutz gemäß Lüftungskonzept beitragen
  • kann den Wohnkomfort unterstützen
  • geeignet für energieeffiziente Gebäudekonzepte
  • Werterhalt der Immobilie.

Das GModG lässt öffentlich-rechtliche Vorschriften über den gesundheitlich und für die Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel unberührt. Der notwendige Luftwechsel ist damit weiterhin bei zu sanierenden und neuzubauenden Gebäuden zu berücksichtigen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Themenbereich Änderung Bedeutung für die Wohnraumlüftung
Energetischer Nachweis Berechnungsnormen, Referenzgebäude und Primärenergiefaktoren werden angepasst. Wärmerückgewinnung kann sich positiv auf die energetische Bewertung eines Gebäudes auswirken.
Nullemissionsgebäude Einführung als Neubaustandard ab 2028 für neue öffentliche Gebäude und ab 2030 generell. Energieeffiziente Lüftung wird Teil eines ganzheitlichen Gebäudekonzepts.
Bio-Treppe Steigende Anforderungen an den Anteil klimaneutraler Brennstoffe. Wärmerückgewinnung kann bis 2034 als alternative Erfüllungsoption zur Biotreppe verwendet werden.
BEG-Nachhaltigkeitsklasse Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung werden in der NH-Klasse verpflichtend. Zentrale und dezentrale WRG-Systeme gewinnen an Relevanz.
Innenraumluftqualität Der erforderliche Mindestluftwechsel bleibt bestehen. Ein Lüftungskonzept sichert Feuchteschutz und hygienische Raumluftbedingungen.

Die konkrete Anrechenbarkeit ist immer anhand des jeweiligen Projekts, des gewählten Förderwegs und der zum Antragszeitpunkt gültigen Richtlinie zu prüfen.

Welche Förderprogramme gibt es für Wohnraumlüftung?

Für den Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage kommen unterschiedliche Förderwege infrage. Entscheidend ist, ob es sich um eine Einzelmaßnahme in einem Bestandsgebäude oder um die Sanierung zu einem Effizienzhaus handelt.

Förderprogramme für Lüftungsanlagen im Überblick

Förderweg Förderart Einsatzbereich Wesentliche Hinweise
BEG Einzelmaßnahmen BAFA-Zuschuss Einbau, Austausch oder Optimierung förderfähiger Lüftungstechnik im Bestand Die technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt und nachgewiesen werden.
BEG Wohngebäude Kredit mit Tilgungszuschuss beziehungsweise Zuschuss für Kommunen Sanierung zu einem förderfähigen Effizienzhaus Die Lüftungsanlage wird als Bestandteil des gesamten Sanierungskonzepts berücksichtigt.
KfW Ergänzungskredit 359 Ergänzender Kredit Bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen Nur in Verbindung mit einer bereits zugesagten Zuschussförderung von BAFA oder KfW.
KfW Ergänzungskredit Plus 358 Zinsvergünstigter Ergänzungskredit Selbstnutzende Eigentümer Einkommensgrenzen und weitere Programmbedingungen sind zu beachten.
Steuerliche Förderung Steuerermäßigung Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum Eine Kombination mit öffentlichen Zuschüssen für dieselbe Maßnahme ist in der Regel nicht möglich.

Die BEG-Förderrichtlinien wurden zum 21. Juli 2026 angepasst. Für zuvor beantragte Vorhaben gelten grundsätzlich die Bedingungen der vorherigen Richtlinienfassung.

Der KfW-Ergänzungskredit kann bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit umfassen. Er kann auch Kosten für Umfeldmaßnahmen, einschließen. Maßgeblich bleiben die aktuellen Konditionen und Programmbestimmungen der KfW.

Welche WRG-Werte sind förderfähig?

Bei einer Lüftungsanlage mit Wärmeübertrager reicht ein hoher Wärmerückgewinnungswert allein nicht aus. Für die technische Bewertung kommt es auf die Kombination aus Wärmebereitstellungsgrad und elektrischer Leistungsaufnahme an.

Technische Mindestwerte für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Wärmebereitstellungsgrad ηWBG Maximale spezifische elektrische Leistungsaufnahme
mindestens 80 % höchstens 0,45 W/(m³/h)
mindestens 75 % höchstens 0,35 W/(m³/h)

Die beiden Zeilen stellen alternative Erfüllungswege dar. Ein Gerät mit einem Wärmebereitstellungsgrad von beispielsweise 78 Prozent müsste demnach den strengeren Grenzwert von höchstens 0,35 W/(m³/h) bei der spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme einhalten.

Eine gleichwertige Erfüllung kann nach den dargestellten technischen Mindestanforderungen außerdem über die Ökodesign-SEV-Klasse A bei einem spezifischen Energieverbrauch von weniger als −34 kWh/(m²·a) erfolgen.

Für Kompaktgeräte mit Abluftwärmepumpe gelten erweiterte Anforderungen. Hierzu kann unter anderem eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von mindestens 140 Prozent bei 35 °C zählen. Je nach Gerätetyp sind zudem Anforderungen an den Wärmebereitstellungsgrad sowie an die elektrische Leistungsaufnahme zu erfüllen.

Welche Lüftungsanlagen erfüllen die Anforderungen?

Grundsätzlich können verschiedene Anlagenkonzepte förderfähig sein:

Ob ein konkretes Gerät die Anforderungen erfüllt, muss anhand der technischen Produktdaten und einer aktuellen Herstellerbescheinigung geprüft werden.

Die Lüftungslösungen von Pluggit bieten hierfür unterschiedliche zentrale und dezentrale Systemansätze, die aktuell alle – bis auf die dezentralen Abluftsysteme Kwait – vollumfänglich förderfähig sind.

Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Neben den Gerätewerten kommt es auf die Planung, Installation und Dokumentation der gesamten Anlage an. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Fachgerechte Planung
    Die Anlage muss passend zum Gebäude und zum tatsächlichen Luftbedarf dimensioniert werden.
  2. Lüftungskonzept
    Der erforderliche Luftwechsel und die notwendigen Luftvolumenströme sind auf Grundlage der geltenden Normen (z. Bsp. DIN 1946-6) zu bestimmen.
  3. Fachgerechte Einregulierung
    Nach der Installation müssen die Luftmengen gemessen (nur zentrale Lösungsansätze) bzw. auf die der aktuellen Nutzung entsprechenden Werte eingestellt werden.
  4. Feuchteschutz nach DIN 1946-6 bei BEG- Einzelmaßnahmenförderung
    Die Anlage muss mindestens die Lüftung zum Feuchteschutz für das Gebäude oder die betroffenen Nutzungseinheiten sicherstellen.
  5. Fachunternehmererklärung
    Das ausführende Unternehmen bestätigt die fachgerechte Umsetzung der Maßnahme.
  6. Herstellerbescheinigung
    Der Hersteller dokumentiert die erforderlichen Eigenschaften der eingesetzten Geräte bzw. Systemlösungen.
  7. Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen
    Die Lüftungsgeräte müssen den jeweils geltenden europäischen Anforderungen entsprechen.

Welche Anforderungen gelten in der EE- und NH-Klasse?

Bei einer geförderten Sanierung im Rahmen der BEG Wohngebäude wird die Lüftung stärker in die Gesamtbewertung einbezogen.

In den entsprechenden Effizienzhauskonzepten können zentrale, dezentrale oder kombinierte Lüftungssysteme eingesetzt werden. Die Anlage muss einreguliert sein und die erforderlichen Außenluftvolumenströme für die Nennlüftung nach DIN 1946-6 für sämtliche Nutzungseinheiten oder das Gebäude sicherstellen.

In der Nachhaltigkeitsklasse, kurz NH-Klasse, ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für jede förderfähige Effizienzstufe verpflichtend. In der EE-Klasse ist der Einsatz einer Anlage mit Wärmerückgewinnung insbesondere bei der Effizienzhausstufe 40 vorgeschrieben. Bei anderen Konstellationen muss ein Lüftungskonzept, eine Vergleichsbilanzierung und die Beratung über mögliche Effizienzgewinne umgesetzt werden.

Häufige Fragen zu GModG, BEG und Wohnraumlüftung

Wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung gefördert?

Ja. Der Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage kann über die BEG Einzelmaßnahmen oder als Bestandteil einer Effizienzhaussanierung förderfähig sein. Voraussetzung ist, dass die geltenden technischen und administrativen Anforderungen erfüllt werden.

Reicht ein Wärmerückgewinnungsgrad von 80 Prozent aus?

Nicht allein. Zusätzlich muss die spezifische elektrische Leistungsaufnahme den vorgeschriebenen Grenzwert einhalten. Bei mindestens 80 Prozent Wärmebereitstellungsgrad liegt dieser bei höchstens 0,45 W/(m³/h).

Sind auch dezentrale Lüftungsanlagen förderfähig?

Ja, grundsätzlich können zentrale, dezentrale und raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager gefördert werden. Das konkrete Gerät und die gesamte Anlagenplanung müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Ist eine Herstellerbescheinigung erforderlich?

Ja. Die technischen Eigenschaften der Gerätekomponenten müssen durch eine Herstellerbescheinigung dokumentiert werden. Zusätzlich ist eine Fachunternehmererklärung für die ausgeführte Anlage erforderlich.

Muss die Anlage einreguliert werden?

Ja. Die fachgerechte Einregulierung ist eine wesentliche Voraussetzung. Dabei werden die tatsächlichen Luftvolumenströme kontrolliert und entsprechend der Nutzungssituation oder der Planung eingestellt.

Wann sollte die Förderung beantragt werden?

Die Förderbedingungen müssen vor dem verbindlichen Maßnahmenbeginn geprüft werden. Der Antrag und die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten sollten deshalb frühzeitig erfolgen. Eine nachträgliche Förderung ist üblicherweise nicht möglich.

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