Nutzungsbedingungen
Die Pluggit GmbH, München, als Hersteller und Lizenzgeber (im Folgenden „Lizenzgeber“) überlässt Ihnen, dem Benutzer und Lizenznehmer (im Folgenden „Lizenznehmer“), die Nutzung der App gemäß dieser Endkunden-Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“).
- 1 Gegenstand und Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen
- Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Einräumung von Nutzungsrechten an den proprietären Komponenten der App des Lizenzgebers an den Lizenznehmer für dezentrale Lüftungsanlagen des Lizenznehmers und die Regelung der Nutzung im häuslichen WLAN der im Rahmen der App jeweils aktuell zur Verfügung stehenden unentgeltlich angebotenen Funktionen. Die App kann im Rahmen des Betriebs einer dem Lizenznehmer gehörenden dezentralen Lüftungsanlage des Lizenzgebers ohne Registrierung/Erstellung eines Nutzer-Accounts verwendet werden. Dazu muss für die dezentrale Lüftungsanlage ein häuslicher WLAN-Anschluss zur Verfügung stehen. Weitere technische Voraussetzungen, wie die geeigneten dezentralen Lüftungsanlagen und Installationshinweise sind der aktuellen Bedienungsanleitung zu entnehmen. Die Installation der App ist kostenlos. Für die Nutzung der App ist die Zustimmung zu der Datenschutzerklärung erforderlich.
- Die App besteht aus dem Objektcode der App, wie sie durch den Lizenzgeber für das jeweils genutzte Endgerät (gegebenenfalls über eine Plattform wie Google Play oder Apple App -Store) zum Download und zur Installation bereitgestellt wird.
- Diese Nutzungsbedingungen gelten – soweit dies nicht explizit abweichend geregelt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
- Der Lizenzgeber stellt Updates für die App und die dezentralen Lüftungsgeräte für die Firmware der Kommunikationskomponente, d.h. der Schnittstelle der dezentralen Lüftungsanlage des Lizenznehmers zum Internet, (im Folgenden „Updates“) zur Installation zur Verfügung. Hierdurch wird die Sicherheit der App gewährleistet und Fehler behoben. Die Updates werden automatisch installiert, sofern das Endgerät und die Lüftungsanlage mit dem Internet verbunden sind. Der Lizenznehmer kann das automatische Update ausschalten, in dem die WLAN-Steuerung im häuslichen WLAN eingeschränkt wird. Einige Steuerungen bieten auch die Möglichkeit das automatische Update via Opt-Out während der Einrichtung zu deaktivieren. Die Sicherheit und die fehlerfreie Funktion der App können ohne die Durchführung von Updates jedoch nicht gewährleistet werden. Um einer Änderung der Funktionen der App Rechnung zu tragen und die App der fortschreitenden technischen Entwicklung anzupassen, kann der Lizenzgeber nach seinem Ermessen den Funktionsumfang der unentgeltlichen Funktionen der App anpassen, ohne jedoch die Funktionalität wesentlich zu beschränken. Der Lizenzgeber kündigt dem Lizenznehmer derartige Anpassungen über die jeweilige Update-Funktionalität des jeweiligen App-Stores (Google Play oder Apple App-Store) auf dem Endgerät oder innerhalb der App vorher an.
- Es besteht kein Anspruch des Lizenznehmers auf Zurverfügungstellung von Updates zur Erweiterung der Funktionen. Erweiterungen werden nach eigenem Ermessen des Lizenzgebers als zusätzliche Add-Ons unentgeltlich oder entgeltlich zur dauerhaften oder zeitlich begrenzten Nutzung angeboten.
- Der Lizenznehmer akzeptiert, dass der Lizenzgeber immer nur den aktuellen Stand der App pflegt. Mit Ablauf der Gewährleistung aus dem Vertrag über den Erwerb der dezentralen Lüftungsanlagen bzw. der Nachrüstung mit einer Internet-Schnittstelle bleibt für den Lizenzgeber das Recht vorbehalten, die App einzustellen und diese Vereinbarung zu kündigen.
- 3 Einräumung von Nutzungsrechten, Verfügbarkeit
- Die Apps sind urheberrechtlich geschützt. Diese enthalten Bestandteile, die als Open-Source-Software lizenziert sind (nachfolgend als „Open-Source-Komponenten“ bezeichnet) und Bestandteile, die ausschließlich unter den Lizenzbedingungen in den §§ 3.2 bis 3.3 genutzt werden dürfen (nachfolgend als „proprietäre Komponenten“ bezeichnet). Die Open-Source-Komponenten sind mit den jeweils einschlägigen Lizenztexten in den Einstellungen der App unter dem Menüpunkt “Lizenz-Informationen” aufgelistet.Der Lizenznehmer kann die Urhebervermerke, Lizenztexte, Disclaimer/Haftungsausschlüsse und etwaigen weiteren Hinweise gemäß der anwendbaren Open Source-Lizenzen in dem Menüpunkt der App einsehen.
- Mit der bestimmungsgemäßen Nutzung der App räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer einfache Nutzungsrechte für die proprietären Komponenten der jeweiligen App ein. Diese Nutzungsrechte an den proprietären Komponenten der jeweiligen App werden eingeräumt zur Verwendung der App gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu eigenen Zwecken im Zusammenhang mit Lizenzgeber-Produkten.
- Die Einräumung der Nutzungsrechte an den proprietären Komponenten der App erfolgt unter den folgenden auflösenden Bedingungen:a. Der Lizenznehmer erkennt die Urheberschaft des Lizenzgebers an und verändert oder beseitigt insbesondere keine Urhebervermerke zur Identifikation der proprietären Komponenten der Apps. Für die Veränderung und Entfernung von Urhebervermerken, Marken, Logos, Eigentumsangaben sowie sonstigen Merkmalen zur Identifikation der Open-Source-Komponenten sind ausschließlich die jeweils anwendbaren Open Source Lizenzen maßgeblich.b. Der Lizenznehmer verändert und/oder dekompiliert die proprietären Komponenten der Apps nicht (die in §§ 69d und 69e UrhG enthaltenen Befugnisse des Lizenznehmers bleiben hiervon unberührt). Sofern der Lizenznehmer Änderungen an den proprietären Komponenten der App vornimmt, etwa durch Nutzung eigener Software, ist der Lizenzgeber zur sofortigen Kündigung dieses Vertrages sowie zur Nutzungsuntersagung berechtigt. Für Schäden, die aus einer solchen Änderung entstehen, ist der Lizenzgeber nicht haftbar.
- Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Open-Source-Komponenten ebenfalls in dem in den §§ 3.2 bis 3.3 beschriebenen Umfang zu nutzen. Der Lizenznehmer kann an den Open-Source-Komponenten weitergehende Nutzungsrechte von den jeweiligen Rechteinhabern erwerben, wenn er mit diesen Lizenzverträgen unter den Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenzen abschließt. In diesem Fall wird die Nutzung der Open-Source-Komponenten nicht von diesem Vertrag erfasst, sondern richtet sich allein nach den jeweiligen anwendbaren Open-Source-Lizenzen.
- Die Urheber der Open-Source-Komponenten schließen ihre Haftung für die von ihnen kostenlos zur Verfügung gestellte Software in einem sehr weiten Umfang aus. Der Lizenzgeber ist verpflichtet, an dieser Stelle deutlich auf diesen Haftungsausschluss hinzuweisen. Den genauen Text der jeweiligen Haftungsausschlüsse kann der Lizenznehmer den Lizenztexten in dem Menüpunkt der App (siehe § 3.1) entnehmen. Die Haftungsausschlüsse beziehen sich nur auf die Haftung der Urheber und der Mitwirkenden der jeweiligen Open-Source-Komponenten. Gewährleistungsrechte des Lizenzgebers werden durch diese Haftungsausschlüsse nicht beschränkt.
- Soweit der Lizenzgeber die Weitergabe von Nutzungsrechten an den proprietären Komponenten durch den Lizenznehmer an einen Dritten erlaubt, stellt der Lizenznehmer sicher, dass auch der Dritte diese Nutzungsbedingungen anerkennt und in sämtliche sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten eintritt.
- 4 Unterstützte Endgeräte und unterstützte Hard- und Software
- Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die App zur bestimmungsgemäßen Nutzung auf einem hierfür unterstützten Endgerät zur Verfügung. Die unterstützten Endgeräte bzw. die Mindestanforderungen an die Endgeräte sind in den jeweils aktuellen Druckmedien genannt.
- Für die Benutzung der App sind die vom Lizenzgeber vorgegebenen System- und Softwarevoraussetzungen in der jeweils aktuellen Form in den Druckmedieneinzuhalten. Softwareprogramme, sowie Services dritter Hersteller, mit denen die App zusammenwirken soll, dürfen nur nach Freigabe durch den Lizenzgeber verwendet werden. Die Einhaltung der Systemvoraussetzungen liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Lizenznehmers. Fragen zur Interoperabilität sind an den Lizenzgeber weiterzuleiten.
- Die Konfiguration der App wird von dem Lizenznehmer eigenverantwortlich, gemäß der aktuellen Begleitmaterialien der Lüftungsanlagen durch den Lizenzgeber, vorgenommen. Soweit der Lizenznehmer Unternehmer ist, gilt für die Gewährleistung auch § 377 HGB.
- Die über die App zur Verfügung gestellten Funktionen sind frei von Sachmängeln, wenn sie die Funktionen erfüllen, die in den aktuell gültigen offiziellen Druckmedien. enthalten sind oder gesondert vereinbart wurden. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen der App den Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen.
- Voraussetzung der Mängelhaftung für Funktionen der App ist die Reproduzierbarkeit des Mangels. Der Lizenznehmer hat diesen ausreichend zu beschreiben. Ist die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellte App mangelhaft, wird der Mangel vom Lizenzgeber innerhalb einer angemessenen Frist durch Nachbesserung der App behoben, soweit sich der Aufwand der Nachbesserung in einem vertretbaren Rahmen bewegt. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Lizenznehmer nur zu Minderung oder Rücktritt berechtigt.
- Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber bei der Identifizierung eines Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch Papierausdruck, Screenshots/-videos oder Fehlerbeschreibungen, zu unterstützen. Informationen über verwendete Hard-, Soft- und Firmwarestände sind zu erbringen.
- Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich Streik, Aussperrung und ähnlichen Umständen, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind), die dem Lizenzgeber die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Lizenzgeber, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
- Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt, soweit Schäden durch den Lizenzgeber oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Der Lizenzgeber haftet zudem unbegrenzt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern der Lizenznehmer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Darüber hinaus haftet der Lizenzgeber für garantierte Funktionen der App und im gesetzlichen Rahmen nach zwingenden Gesetzen, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz und den Produktsicherheitsgesetzen.
- Darüber hinaus haftet der Lizenzgeber im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“), allerdings nur in Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. In anderen Fällen der leichten Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
- Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die aus einer nicht vom Lizenzgeber zu vertretenden fehlerhaften Einstellung oder aus der Verwendung von Endgeräten, die nicht den Systemanforderungen genügen, entstanden sind.
- Der Lizenzgeber haftet nicht für weitere Kosten, welche bei der Benutzung der App entstehen (insbesondere Kosten durch Datenübertragungen über Mobilfunk einschließlich Daten-Roaming). Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit dem Lizenzgeber grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
- 7 Vertragsdauer und Kündigung
- Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann spätestens am 15. eines Monats zum Schluss dieses Monats gekündigt werden, vom Lizenzgeber jedoch nicht vor Ablauf der Gewährleistung aus dem Vertrag über den Erwerb der dezentralen Lüftungsanlagen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. So ist der Lizenzgeber beispielsweise berechtigt, diesen Lizenzvertrag aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegender Missachtung dieser Nutzungsbedingungen oder Urheberrechte an der App oder wenn es unternommen oder versucht wird, einen unautorisierten Zugang zu der App oder den dahinter liegenden Systemen des Lizenzgebers zu erlangen („Hacking“), zu kündigen.
- Darüber hinaus hat der Lizenznehmer den Lizenzgeber zu informieren, wenn er nicht mehr berechtigt ist, die Anlage zu nutzen (z.B. bei Veräußerung des Hauses, in dem die Anlage betrieben wird, an einen neuen Eigentümer). Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt den Lizenzgeber, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen.
- Sind oder werden einzelne Nutzungsbestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Nutzungsbestimmung möglichst nahekommt. Sollte eine Nutzungsbestimmung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Nutzungsbestimmungen oder dieser Vereinbarung im Ganzen nicht berührt.
- Die Nutzungsbedingungen können nach eigenem Ermessen des Lizenzgebers in für den Lizenznehmer zumutbarem Umfang geändert oder ergänzt werden.
- Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit.
- Der Lizenzgeber ist weder bereit, noch verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München, soweit es sich bei dem Lizenznehmer um keinen Verbraucher handelt.