Die Feuerungsverordnungen der Länder definieren genau welche Kriterien für den gemeinsamen Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten und Lüftungsanlagen erfüllt sein müssen.
Es heißt dort:
„Die Betriebssicherheit von raumluftabhängigen Feuerstätten darf durch den Betrieb von Raumluft absaugenden Anlagen, wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner nicht beeinträchtigt werden.“
Folgende Maßnahmen müssen ergriffen werden:
1. Verwendung einer raumluftunabhängigen Feuerstätte (mit DIBt-Zulassung)
2. Automatische Abschaltung der Lüftungsanlage während des Betriebs der Feuerstätte (=wechselseitiger Betrieb, nur bei sehr selten benutzten Feuerstätten empfehlenswert).
3. Einbau einer Überwachungseinrichtung für die Abgasabfuhr (Unterdrucküberwachung). Im Störfall wird das Lüftungsgerät abgeschaltet.
4. Individuelle Lösung in Absprache mit dem Schornsteinfeger.
Aufgrund der heute üblichen luftdichten Bauweise sollte die Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten in Neubauten im besten Fall raumluftunabhängig erfolgen!
Pluggit Wohnraumlüftungsgeräte bieten hier ein Höchstmaß an Sicherheit auf technisch modernstem Niveau. Sollte einmal, z.B. durch einen technischen Defekt, der Zuluftventilator ausfallen, dann schaltet das Wohnraumlüftungsgerät automatisch auch den Abluftventilator ab und es kann kein Unterdruck im Raum entstehen.
Um ein Vereisen des Wärmetauschers zu verhindern, schaltet das Wohnraumlüftungsgerät bei Unterschreiten der vorgegebenen Fortlufttemperatur (ca. 2-3 °C) den Zuluftventilator aus. Da in diesem Fall ein Unterdruck im Haus entsteht, kann diese Funktion über die Feuerstättenschaltung deaktiviert werden. Bei Frostgefahr schaltet das Wohnraumlüftungsgerät beide Ventilatoren automatisch aus, um einen Schaden am Wärmetauscher zu vermeiden. 4 Stunden später wird die Fortlufttemperatur erneut geprüft, wenn diese über dem Schwellwert liegt, schalten beide Ventilatoren wieder ein. Um einen durchgehenden Betrieb des Wohnraumlüftungsgerätes sicherstellen zu können, sollte ein elektrisches Vorheizregister oder ein Erdwärmetauscher in der Außenluftleitung vorgeschalten werden.
Bitte beachten:
Werden Festbrennstoff-Feuerstätten und Wohnraumlüftungsanlagen innerhalb einer Wohnung installiert, dann sollte immer der zuständige Schornsteinfegermeister hinzugezogen werden.
Verschiedene Firmen (u.a. Leda, siehe www.leda.de) bieten den Ofenbauern Geräte an, die den Unterdruck des Schornsteins gegenüber dem Aufstellraum überwachen. Ist kein zur Abführung der Abgase ausreichender Unterdruck mehr vorhanden, wird das Wohnraumlüftungsgerät abgeschaltet.