Neue Registrierung für Fachunternehmen bei der Deutschen Energieagentur
Wir möchten Sie über eine aktuelle Neuerung der BAFA bezüglich der Fachunternehmererklärung informieren. Bei Einzelmaßnahmen ist nun eine Fachunternehmererklärung für die fachgerechte Ausführung erforderlich. Um mögliche Antragsfehler zu vermeiden, ist eine einmalige Online-Registrierung bei der DENA notwendig. Trotz dieser Änderung bleibt die Anforderung bestehen, bei der Beantragung einer Einzelmaßnahme eine entsprechende Fachunternehmererklärung beizufügen.