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Förderung von Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Kombination mit Wärmepumpenanlagen
Wichtiger Hinweis: Das Förderprogramm wurde inzwischen überarbeitet und Anträge müssen vor dem 01.01.2021 gestellt sein. Da die Prüfung noch andauern kann, stellen wir Ihnen auf dieser Seite weiterhin alle Informationen zur Verfügung.
Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Ausdrücklich förderfähig sind nach der Überarbeitung des Marktanreizprogramms auch Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Kombination mit Wärmepumpenanlagen.
Grundlage ist das in wesentlichen Punkten angepasste Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die geänderte Richtlinie ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Seit dem 02.01.2020 können Anträge über das elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt werden.