Normen und Gesetze

Informieren Sie sich über Rechtliches & Allgemeines zum Thema Wohnraumlüftung. Das Klimaschutzgesetz ist seit Mai 2021 novelliert, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird zum Januar 2023 ebenfalls novelliert. Die Umsetzung, der dort definierten Anforderungen werden durch staatliche Investitionsmaßnahmen unterstützt. Die nationale Förderlandschaft ist nicht nur im Umbruch, sondern aktuell auch sehr dynamisch. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde im Januar 2022 ebenfalls angepasst.

Gebäudeenergiegesetz

Der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung realisiert neben erheblichen Einsparpotentialen bei den Heizkosten vor allem eine Verbesserung des Innenraumklimas. Sie trägt somit als haustechnische Standardausstattung wesentlich zum baulichen Wärme- und Feuchteschutz in Neubauten oder Sanierungen bei.

Bei der Planung eines Bauprojekts gilt es in diesem Zusammenhang natürlich auch, rechtliche Aspekte einzuhalten. Basis hierfür ist das  Gebäudeenergiegesetz und bildet somit die energiepolitischen Rahmenbedingungen für Gebäude in Deutschland.

Als Durchführungsverordnung der gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt dasGebäudeenergiegesetz GEG konkrete Anforderungen für die technische Umsetzung vor.

Von besonderer Bedeutung für die Wohnraumlüftung ist § 13 GEG, der die Anforderung an die Gebäudedichte und den erforderlichen Mindestluftwechsel definiert:

  • Zum einen müssen Fugen und die Wärme übertragenden Umfassungsflächen dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet sein.
  • Zum anderen müssen die Gebäude aber auch den erforderlichen Mindestluftwechsel zum Zwecke der Beheizung und Gesundheit sicherstellen.

DIN 4719 | 4109 | 18017-3

Verschiedene Normen des Deutschen Instituts für Norm und DIN formulieren Anforderungen an Wohnraumlüftungsanlagen:

  • Die DIN 4719 regelt die technischen Anforderungen, die Leistungsprüfungen und Kenndaten von Wohnraumlüftungsgeräten. Hier wird festgelegt, wie die Geräte aufgebaut und ausgestattet sein müssen.
  • Die DIN 4109 legt unter anderem fest, dass die zulässigen Geräuschpegel in Schlafräumen im Mittel um die 30 dB liegen sollten.
  • Die DIN 18017-3 regelt besondere lüftungstechnische Anforderungen für Ablufträume wie beispielsweise Küche, Bad oder WC, die kein Fenster haben.

DIN 1946-6

Die DIN 1946-6 definiert sehr umfassend die Wohngebäude spezifischen Anforderungen an Lüftungssysteme in folgenden Bereichen:

  • Technische Anforderungen
  • hygienische Anforderungen
  • qualitative Anforderungen
  • Anforderungen zur Abnahme
  • Anforderungen zur Auslegung
  • Anforderungen zur Bemessung

In Absatz 6 der Norm DIN 1946-6 wird der Außenluftvolumenstrom geregelt. Dies gilt für Neubauten generell und für Sanierungen, wenn 1/3 der Fensterflächen ausgetauscht werden. Architekten, Planer oder die ausführende Firma sind verpflichtet, ein geeignetes Lüftungssystem auszuwählen und für die Nutzungseinheit festzulegen.

Bestimmung der Volumenströme

Die dem Haus zuzuführende und die abzuführende Luftmenge werden in Abhängigkeit der Grundfläche und der Personenanzahl entsprechend der DIN 1946-6 festgelegt. Als Faustwert kann für Wohnungen und Einfamilienhäuser für die Auslegung der Lüftungsanlage immer ein Luftwechsel von 0,4 angesetzt werden.

Beispiel: Für ein Gebäude mit 150 m² Wohnfläche und einer Raumhöhe von 2,5 Meter ergibt sich bei einem Luftwechsel von 0,4 h-1 ein erforderlicher Volumenstrom von 150*2,5*0,4 = 150 m³/h.
Beachten Sie, dass der erforderliche Volumenstrom auch von der Nutzung des Gebäudes abhängt und bei einer höheren Personenanzahl (Intensivlüftung) ein größerer Luftwechsel möglich sein muss.

Überströmöffnungen

Die Zuluft strömt in der Regel aus dem „Zuluftraum“ durch Flur, Diele bzw. Korridor (Überströmräume) zu den Ablufträumen wie Badezimmer, WC, Küche.

Um den Luftaustausch zwischen diesen Räumen zu ermöglichen, müssen Nachströmöffnungen wie z.B. Türschlitze, Überströmöffnungen in Wänden oder Überströmgitter in Türen vorgesehen werden. In der Regel werden die Türen unten so gekürzt, dass ein Luftspalt von z.B. 5-10 mm entsteht. Ideal wäre es, eine Austrittsöffnung aus dem Zuluftraum oben zu platzieren, und die Luft unten in den Abluftraum eintreten zu lassen.

ErP Richtlinie

Ökodesign-Richtlinie ErP für Pluggit Lüftungsgeräte

Ziel der ErP-Richtlinie ist es durch umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) der Produkte den Energieverbrauch zu senken.

Das EU-Energielabel klassifiziert alle Wohnraumlüftungsgeräte einheitlich mit Hilfe eines Kennwertes für den spezifischen Energieverbrauch SEV und muss jedem Gerät beiliegen.

Neben dem Energielabel, werden im Produktdatenblatt weiterführende Angaben zum Lüftungsgerät gemacht. Durch unterschiedliche Zubehör-Ausstattung der Lüftungsgeräte ergeben sich mehrere Produktdatenblätter pro Gerätetyp.

Die entsprechenden Datenblätter und ErP-Labels zu unseren Lüftungsgeräten stehen im Digitalen Portal zur Verfügung. Zusätzlich verweisen wir auch auf unser Webinar zum Thema ErP-Labels.

Weitere gesetzesrelevante Inhalte finden Sie auch in unserer Mediathek

Immer informiert. Zu jeder Zeit. Die Pluggit Mediathek.

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