Mit gutem Beispiel voran: NRW fördert Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung mit progres.NRW

Juli 2023

Wer aktuell in Nordrhein-Westfalen baut oder saniert, kann einen Zuschuss für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung beantragen. Für einheitszentrale Lüftungsanlagen werden bis zu 1.000 Euro im Neubau und bis zu 2.000 Euro bei Sanierungen zur Verfügung gestellt. Dezentrale Lüftungsanlagen erhalten bis zu 1.000 Euro je Wohneinheit. Das Bundesland ist somit das aktuell einzige, das gezielt Lüftungstechnik fördert. Der Lüftungshersteller Pluggit begrüßt die Maßnahme.

Stapel von Zeitungen mit hellblauen Hintergrund

Auf Bundesebene scheint die Lüftungstechnik in der Förderlandschaft momentan weit unten auf der Prioritätenliste zu stehen. Im Förderkatalog der BAFA wird sie unter dem unscheinbaren Punkt „Anlagentechnik“ geführt und daher häufig übersehen. Dabei ist die Relevanz von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bei der Erreichung der Klimaziele deutlich belegt. Erst kürzlich zeigte eine Kurzstudie des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung in Dresden (ITG), dass Wohnraumlüftungen 5 % der bis 2030 anvisierten CO2-Einsparungen übernehmen könnten, wenn auch nur 10 % aller Wohnungen mit ihnen ausgestattet würden. Ein weiterer Vorteil von Wohnraumlüftungen ist eine erhebliche Ersparnis an Heizkosten, da Wärmerückgewinnung dem Verlust von Heizwärme, wie er bei der klassischen Fensterlüftung auftritt, maßgeblich entgegenwirkt. Wohnraumlüftungen, so die Studie, sollten somit auf eine Stufe mit erneuerbaren Energien gestellt werden. Dass die aktuelle Förderlandschaft das nicht widerspiegelt, sorgt in diesem Kontext bei vielen für Verwunderung.

Umso positiver fällt nun das Förderangebot des Landes NRW ins Gewicht. Diese Fördergelder können zusätzlich zu Förderprogrammen des Bundes genutzt werden, so dass Bauherren einen Großteil der Investitionskosten wieder zurückbekommen können. Eine gute Maßnahme. Noch besser wäre natürlich eine bundesweit einheitliche Förderwelt, die die Wohnraumlüftung angemessen berücksichtigt. Mit zentralen wie dezentralen Lüftungsanlagen, die bemerkenswert hohe Wirkungsgrade erreichen, erfüllt das gesamte Produktportfolio von Pluggit die Bedingungen für die Fördergelder in NRW.

Es gilt zu beachten: Anträge müssen bis 30. Juni 2024 gestellt werden, Projekte müssen nach Bewilligung innerhalb von 12 Monaten realisiert werden, um als förderfähig zu gelten. Ein Antrag auf eine Fristverlängerung für 6-12 Monate kann 6 Wochen vor Fristablauf gestellt werden. 

Allgemeine Informationen zum Thema Fördermittel für Wohnraumlüftungen finden Sie unter Förderprogramme | Pluggit

NRW fördert Lüftungsanlagen - progres.NRW

5 Fragen an: Martin Schütte - Objektmanager West

Das Land Nordrhein-Westfalen vergibt derzeit Fördermittel für zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen in Neubau und Bestandssanierung – eine gute Maßnahme. Noch besser wäre natürlich eine bundesweit einheitliche Förderwelt, die die Wohnraumlüftung angemessen berücksichtigt.

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