Hinweisgeberschutzgesetz

Internes Informationssystem

Bei der Soler&Palau Ventilation Group/ Pluggit GmbH setzen wir uns für Integrität, Ethik und Transparenz in all unseren Betriebsabläufen und Aktivitäten ein. Wir erkennen die Bedeutung der Aufrechterhaltung eines sicheren und ethischen Arbeitsumfelds für alle unsere Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und anderen Interessengruppen an. Um diese Werte zu fördern und einen effektiven Mechanismus zur Meldung von Unregelmäßigkeiten sicherzustellen, haben wir ein Internes Informationssystem implementiert, das alle Meldekanäle für Hinweisgeber in einem einheitlichen System integriert. Dadurch wird sichergestellt, dass der Empfang und die Verwaltung aller Mitteilungen über potenzielle Verstöße den Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/1937 entsprechen.

Allgemeine Grundsätze

Die folgenden Grundsätze werden den Betrieb und die Funktionsweise des Internen Informationssystems und des Hinweisgeberkanals leiten:

  • Vertraulichkeit: Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und nur an diejenigen weitergegeben, die für die Untersuchung und Lösung der Angelegenheit notwendig sind. Die Anonymität der Hinweisgeber wird auf Anfrage, soweit dies gesetzlich zulässig ist, gewahrt.
  • Schutz der Hinweisgeber: Die Soler&Palau Ventilation Group/ Pluggit GmbH verpflichtet sich, Hinweisgeber vor Repressalien oder negativen Maßnahmen als Folge ihrer gutgläubigen Meldung zu schützen. Repressalien in jeglicher Form werden nicht toleriert.
  • Unparteiische und angemessene Untersuchung: Alle Meldungen werden von einem dafür vorgesehenen Team unparteiisch und angemessen untersucht. Untersuchungen werden fair und ohne Vorurteile durchgeführt.
  • Unschuldsvermutung und Recht auf Verteidigung der betroffenen Parteien
  • Nulltoleranz gegen Repressalien: Jeder Mitarbeiter, der sich an Repressalien gegen einen Hinweisgeber beteiligt, wird disziplinarisch belangt, einschließlich möglicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Klare und zugängliche Kommunikation: Die Pluggit GmbH wird klare und zugängliche Informationen über den Hinweisgeberkanal bereitstellen, einschließlich Anleitung zur Meldung und Erklärung dessen, was nach einer Meldung zu erwarten ist

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